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Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
Bio
Tübingen, Germany
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Der Filmstock der Murnau-Stiftung umfasst
das sogenannte „reichseigene Filmvermögen“, das 1945 von den Alliierten
beschlagnahmt und bis 1953 nach den Maßgaben eines Kontrollgesetzes von
diesen verwaltet wird. Die Alliierten übergeben 1953 die Verwaltung des
Filmstocks wieder der Bundesrepublik.
Im gleichen Jahr verabschiedet der Bundestag ein „Gesetz zur Abwicklung
und Entflechtung des reichseigenen Filmvermögens“
(UFI-Entflechtungsgesetz), das eine rasche Privatisierung vorsieht.
Mit Verträgen, die ein Mitspracherecht der Bundesregierung vorsehen, für
den Fall, dass die Filmstöcke weiter übertragen werden sollen, verkauft
die Bundesrepublik 1956 den Filmstock an die neu gegründeten Firmen
Bavaria Filmkunst und Universum Film.
1965 äußert der Bertelsmann Verlag, der 1962 die Universum Film
übernommen hatte, seine Absicht, den Filmstock in die USA zu verkaufen.
Nach intensiven Gesprächen zwischen Bundesregierung, Bertelsmann und der
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft - SPIO einigt man sich auf die
Gründung einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die sowohl
den Filmstock von Bertelsmann als auch von der Bavaria übernimmt. Die
Stiftung erhält den Namen des deutschen Regisseurs der Stummfilmzeit,
Friedrich Wilhelm Murnau, geb. Plumpe, aus Bielefeld.
Die finanziellen Mittel zum Ankauf werden der Spitzenorganisation der
Filmwirtschaft - SPIO von der Bundesregierung als Darlehen zur Verfügung
gestellt, welches über einen längeren Zeitraum vollständig
zurückgezahlt wird. Am 3.2.1966 wird beim Hessischen Minister des
Inneren die Stiftungsurkunde unterzeichnet und am 23.5.66 erfolgt über
den Staatsanzeiger die öffentliche Bekanntmachung.
Aufgrund der komplizierten rechtlichen Situation, der finanziellen
Modalitäten, des hohen kulturellen und finanziellen Wertes des
Stiftungsvermögens wird die Stiftung der Aufsicht eines Kuratoriums
unterstellt. Dieses besteht aus 5 Vertretern der Filmwirtschaft und 5
Vertretern der öffentlichen Hand.
Die Vertreter der Filmwirtschaft kommen aus den Bereichen Produktion,
Verleih, Kino, Technik und Filmexport. Die öffentliche Hand ist
vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
der Bundesministerien des Inneren, Wirtschaft und Finanzen und durch das
Auswärtige Amt. Inzwischen ist die öffentlich Hand durch 2 Vertreter
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und
einen Vertreter des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
vertreten. Die Geschäfte der Stiftung führt ein hauptamtlicher Vorstand.
Gemäß ihren Satzungsbestimmungen hat die Murnau-Stiftung die Aufgabe, im
Hinblick auf die kulturhistorische Bedeutung des deutschen Films
zu erhalten, zu verwalten und im Interesse der Allgemeinheit – insbesondere zur Förderung der deutschen Filmkultur und Filmkunst – auswerten zu lassen.
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